Energieausweis

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Energieausweis mit IEK Energie

Alle die ein Haus bauen oder Ihr altes Haus sanieren, ändern oder erweitern brauchen seit 2009 einen Energieausweis bzw. einen Energiepass.
Diese Regelung nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) soll dazu dienen, den Energiewert bzw. den Verbrauch eines Hauses einzuschätzen.
Wer sein Haus verkaufen will, muss dem potentiellen Käufer den Energieausweis des Hauses vorlegen. Allerdings muss man diesen Ausweis nur bei Aufforderung vorlegen. Man ist also nicht Verpflichtet, den Ausweis ohne Aufforderung auf den Tisch zu legen.
Allerdings drohen mittlerweile saftige Bußgelder in Höhe von bis zu 15.000 € wenn man ein Haus vermietet oder verkauft ohne zulässigen Ausweis (Energiepass).
Energieausweise können als Grundlage den Energiebedarf des Hauses haben oder aber den Energieverbrauch. Wenn Sie mehr darüber wissen möchten, setzten Sie sich mit uns in Verbindung! Wir werden Sie beraten!